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Burkini, Bikini: Was ist beim Baden erlaubt?

Standpunkt der Muslima Deniz Cicek-Görkem

In einigen Freibädern gibt es das Verbot, Burkinis zu tragen, also Ganzkörper-Badeanzüge. Dadurch werden muslimische Frauen abgehalten, mit ihrer Familie ins Schwimmbad zu gehen. Deniz Cicek-Görkem findet ein Verbot schwierig. 

Text: Deniz Cicek-Görkem

„Bevor wir aufbrechen: Was ist hier im Schwimmbad erlaubt? Müssen wir etwas beachten, was die Kleidung angeht?“ Diese – nur auf den ersten Blick ungewöhnliche – Frage stellte jüngst mein Cousin, als er uns mit seiner Familie besuchte und mit seinen drei Söhnen, meinem Mann sowie Sohn auf dem Weg zum Freibad war.

Er erwischte mich auf dem falschen Fuß, denn in der Regel sind es muslimische Frauen, die sich mit solchen Gedanken befassen müssen – dachte ich jedenfalls. Mein Mann war da besser informiert und wusste, worauf mein Cousin anspielt.

Mit Verweis auf den Wohnort klärte er schnell auf: „Hier geht es nicht so streng zu wie bei euch. Solange ihr nicht mit Jeans ins Wasser geht, sollte niemand ein Problem haben.“ Mein Cousin lebt mit seiner Familie nämlich in Frankreich, wo auch Männern jüngst klar vorgeschrieben wurde, was sie im Schwimmbad tragen dürfen und was nicht.

Unser säkulares Nachbarland ist bekannt für seine Kleidungs-Debatten, die aber bisher eher die Frauen betrafen – Stichwort „Burkini“. Zumindest war das mein Eindruck. Nun müssen sich dort also offensichtlich auch die Männer Gedanken ums Outfit machen, wenn sie sich an einem heißen Tag abkühlen wollen.

Die Begründung ist nicht stichhaltig

Nationale Regelungen gibt es in Deutschland nicht, dennoch sind das Bade-Outfit und Frauenschwimmen für mich als muslimische Frau seit meiner Jugend stets Themen, die mich begleiten. Und Sommer für Sommer regelmäßig aufkommen.

So auch in diesem Jahr: „Freibad verbietet Burkinis – hitzige Diskussionen“ oder „Oben ohne, Burkini, Bikini, T-Shirt: Was ist im Freibad erlaubt“ lauten nur zwei Schlagzeilen von Artikeln, die in den letzten Wochen erschienen sind.

Zunächst eine Begriffsklärung: Der erwähnte Burkini ist ein Ganzkörper-Badeanzug, der speziell für Frauen entwickelt wurde, die ihre religiösen Kleidungsgewohnheiten auch beim Schwimmen einhalten wollen. Er bedeckt den gesamten Körper mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen. Der Begriff selbst ist eine Kombination aus den Wörtern „Burka“ und „Bikini“. Meist geht es dabei um muslimische Frauen, jedoch nicht nur.

Das neueste Gegenargument, das ich im Zusammenhang mit dem Burkini gelesen habe, lautet „Hygiene“. Angeblich sei dieses Kleidungsstück unhygienisch, weshalb er zu verbieten sei.

Das ist für mich wenig nachvollziehbar, denn der Stoff von Burkinis ist der gleiche wie der von Bikinis beziehungsweise Badeanzügen. Wenn wir von Hygiene im Freibad sprechen, müsste es eher um andere Themen gehen: Gänse und Kot auf den Wiesen, und es ist ein offenes Geheimnis, dass es Menschen geben soll, die im Becken urinieren.

Ich habe den Eindruck: Das Burkini-Verbot richtet sich gegen Menschen muslimischen Glaubens, nur dass man das nicht benennt. Es hat für mich eine rassistische Nuance. Es klingt für mich eher wie „Muslima sind unhygienisch(er)“. Ergo: Sie sollten sich deshalb nicht in öffentlichen Bädern aufhalten. Denn mit einem Burkini-Verbot zwingt man sie, zumindest jene, die sich an die Kleidungssitten im Islam halten wollen, zu Hause zu bleiben.

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Ein berechtigter Wunsch – diesmal von meinem Sohn

Es ist ein Dilemma. Ich persönlich lege großen Wert auf Körperhygiene und saubere Kleidung, egal ob ich als Apothekerin im Einsatz bin oder schwimmen gehen möchte. Wobei ich gestehen muss, dass mich all die medialen Diskussionen der letzten Jahre – egal ob in Frankreich oder in Deutschland – ermüden und mir die Lust genommen haben, den Gang ins Freibad anzutreten.

Das ist besonders mit Blick auf meinen Sohn, der ein großer Wasserfan ist, schade. Diesen Part übernimmt in Deutschland bisher ausschließlich mein Mann. Daher bin ich sehr froh, dass wir letztes Jahr im Türkei-Urlaub gemeinsam im Pool eines Hotels sein konnten.

Auch für den anstehenden Urlaub haben wir uns das vorgenommen. Kürzlich haben wir zusammen meine Handybilder durchstöbert. Da sagte mein Sohn, dass wir wieder zu diesen Pools gehen sollen.

Ich bin auf dem Bild mit einem Burkini zu sehen, denn als gläubige Muslima versuche ich, die religiösen Regeln einzuhalten. Wenn diese Schwimmkleidung verboten wäre, hätte ich nicht die Möglichkeit, diese kostbare Zeit mit meinem Sohn, an die man sich auch Jahre später noch gerne zurückerinnert, zu verbringen.

Übrigens gibt es nicht nur in Frankreich und Deutschland Diskussionen, wer wie ins Wasser darf: Neulich machte eine Meldung die Runde, wonach Syrien das Tragen des Burkinis in öffentlichen Schwimmbädern und am Strand offiziell vorschreibt. Mit anderen Worten: In Syrien sind Bikinis verboten. Auch für Männer gebe es strengere Regeln, denn sie dürften außerhalb des Wassers nicht oberkörperfrei sein.

Mich lassen all diese Schlagzeilen und Debatten ratlos zurück. Ich tue mich schwer damit, mir eine abschließende Meinung zu dem Thema zu bilden. Aber mein Wunsch ist, dass es ein gutes Miteinander gibt und dass man sich gegenseitig zuhört.

Die Entscheidung, wie wir Frauen ins Schwimmbad gehen, sollte in erster Linie uns überlassen werden. Wenn Regeln aufgestellt werden, sollten diese nachvollziehbar und gut begründet sein.

Foto: Privat
Foto: Privat

Deniz Cicek-Görkem

 schreibt über Themen rund um Wissenschaft, Gesundheit und Gesellschaft und sieht sich als Brückenbauerin. Als Apothekerin und ausgebildete Journalistin verantwortet sie die pharmazeutisch-wissenschaftlichen Inhalte bei der größten Apotheken-Community Deutschlands in Neuss. Nebenberuflich arbeitet sie weiterhin in der Apotheke und verfasst als freie Autorin journalistische Beiträge.

Bei Ethik heute schreibt sie regelmäßig Impulse über das Leben muslimischer Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

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