Ethische Alltagsfragen
In der Rubrik “Ethische Alltagsfragen” greift der Philosoph Jay Garfield eine Frage dazu auf, wie man mit den letzten Wünschen von Sterbenden umgeht: “Kann man sich über Wünsche von Sterbenden hinwegsetzen?”
Frage: Als mein Großvater im Sterben lag, hatte er bereits sein Testament gemacht und eine Patientenverfügung aufgesetzt. Dann bat er meine Mutter zu sich, um zu sagen, wie er sich ihre berufliche Laufbahn vorstellt. Das hat sie in einen inneren Konflikt gebracht. Ich fand das übergriffig, schließlich ist es ja ihr Leben. Ist es okay, sich über solche Wünsche Sterbender hinwegzusetzen?
Jay Garfield: Natürlich sind die letzten Wünsche von sterbenden Freunden und Verwandten wichtig. Einige davon sollten unbedingt erfüllt werden, etwa Wünsche, die die Art und Weise des Sterbens, den Nachlass und das Gedenken betreffen. Dabei handelt es sich um Bitten, die sich auf die Beendigung des Lebens der betroffenen Person beziehen. Und wann immer es möglich ist, sollten wir diese erfüllen.
Der Grund, dass wir uns verpflichtet fühlen, diesen Bitten nachzukommen, ist, dass jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung hat und klar ist, dass er dieses nach dem Tod nicht mehr selbst ausüben kann.
Wir unterstützen den Sterbenden also in seinem Selbstbestimmungsrecht. Als Freunde und Angehörige schulden wir ihm oder ihr Unterstützung in einer schwierigen Lebensphase, während sie ihre Rechte aus eigener Kraft nicht mehr ausüben können.
Aus diesem Grund respektieren wir Patientenverfügungen, Testamente und Wünsche bezüglich des Umgangs mit den sterblichen Überresten usw.
Doch das Selbstbestimmungsrecht setzt auch Grenzen. Wir sind lediglich verpflichtet, Wünsche zu erfüllen, die den Sterbenden selbst und den Umgang mit seinem Nachlass betreffen.
Kein Mensch hat aber in der Regel das Recht zu bestimmen, wie andere – insbesondere andere mündige Erwachsene – ihr Leben führen. Wie sehr wir auch glauben mögen – ob auf dem Sterbebett oder mitten im Leben – dass wir das Recht hätten, über das Leben anderer zu bestimmen, dieses Recht haben wir nicht.
Wenn Ihr Großvater also auf dem Sterbebett verlangt, dass Ihre Mutter ihr Leben auf eine bestimmte Art und Weise führt, kann er nicht erwarten, dass diese Forderung erfüllt wird; er kann höchstens erwarten, dass sie darüber nachdenkt.
Sie ist eine eigene Person und nicht verpflichtet, ihre Autonomie ihrem Vater zu opfern. Natürlich können wir Ansichten und Wünsche, die ein anderer in Bezug auf uns hat, anhören und darüber nachdenken – das wäre eine Haltung des Respekts. Aber wir müssen uns daran nicht gebunden fühlen, denn das würde Unterwerfung bedeuten. So wie wir anderen Autonomie zugestehen, sollten wir sie auch selbst für uns in Anspruch nehmen.