Ein Standpunkt von Carsten Petersen
Künftig zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Bluttest für Schwangere: Diese können so herausfinden, ob ihr Ungeborenes Downsyndrom hat. Carsten Petersen ordnet die schwierige ethische Debatte ein. Er ist gegen Selektion, meint aber, dass alle Zugang zu den Bluttest haben sollten.
2012 wurde ein neues Verfahren entwickelt, um das Downsyndrom (Trisomie 21) und einige andere Erbkrankheiten eines Fötus festzustellen: Das Blut der Mutter enthält ab der 10. Schwangerschaftswoche genügend DNA des Embryos, um solche Genveränderungen zu sehen. Die gefährliche Fruchtwasseruntersuchung, die zu Frühgeburten führen kann, ist dadurch nur noch in wenigen Ausnahmefällen nötig. Das Verfahren ist einfach, bewährt und hat eine geringe Fehlerquote (1000:1). Falls ein Fehler auftritt, kann dieser mit einer anschließenden Fruchtwasseruntersuchung eliminiert werden. Der Test kostet 300 bis 600 Euro.
Nun ist die Entscheidung gefallen: Schwangere Frauen können vor der Geburt per Bluttest herausfinden, ob ihr Ungeborenes Downsyndrom hat. Sie bekommen diese Untersuchung ab Ende 2020 von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken (G-BA) als oberstes Entscheidungsgremium in Berlin entschieden. Möglich sein soll die neue Kassenleistung allerdings “nur in begründeten Einzelfällen” für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.
Selektion ist unethisch
Über die Frage, ob Krankenkassen den Bluttest zahlen sollen, hat sich eine ethische Diskussion entzündet: Gegen die Aufnahme in die kassenärztlichen Leistungen wird vorgebracht, dass damit jede Mutter eine einfache Möglichkeit hätte, ihr erbgutgeschädigtes Kind abzutreiben. Ja, letztlich könnten also Kinder selektiert werden.
Abgesehen von den furchtbaren Assoziationen, die der Begriff „Selektion“ gerade in Deutschland hervorruft, also einem historisch begründeten Widerstand, gibt es auch einen systematisch begründeten: Soweit wir in die Lage kommen, Menschen zu selektieren, werden die Menschen ähnlicher, die Menschheit wird zufallsärmer.
Auch ist die große Frage, ob die Auswahlkriterien, die Menschen erfinden, irgendwie besser sind als die der Natur. Von der Selektion „unwerten Lebens“ bis zum Design „besserer“ (schönerer, intelligenterer, krankheitsresistenterer) Menschen sei es nur ein winziger Schritt. Das ist ein gewichtiges Argument.
In diesem Sinne protestiert das „Netzwerk gegen Selektion“ gegen die Entscheidung des G-BA, den Bluttest in den Leistungskatalog aufzunehmen. Das Netzwerk und eine Reihe von Bundestagsabgeordneten verlangen eine Debatte in der Gesellschaft und im Bundestag, bevor ein solch weitreichende ethische Entscheidung getroffen wird. Zudem, so wird argumentiert, sei Trisomie 21 keine Krankheit und fiele deshalb gar nicht in die Zuständigkeit der Ärzte.
Beiden Argumenten ist zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass einem Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen, d.h. interessengeleiteten Institutionen, eine Entscheidung obliegt, die dermaßen das ethische Grundverständnis aller Menschen berührt. Da sollten die bürgerschaftlichen Organisationen und Institutionen, wie z.B. Kirchen und Parteien mitsprechen dürfen. Wir sind also aufgefordert, selbst eine Position dazu zu entwickeln.
Wir haben das Recht auf Information
Das ethische Problem in Bezug auf Bluttests in der Schwangerschaft hat jedoch eine andere Dimension. Hier geht es zunächst nur um Information. Hinzu kommt, dass diese Information schon lange zur Verfügung steht, nämlich durch die Fruchtwasseruntersuchung. Meines Wissens hat noch niemand dieses Verfahren aus ethischen Gründen in Frage gestellt.
Im Übrigen gibt es den Bluttest bereits seit 2012, auch das ist aus ethischen Gründen nicht beanstandet worden. Erst jetzt, wo der Test als Krankenkassenleistung anerkannt wird, entzündet sich eine öffentliche Diskussion.
Die ethischen Gründe, die dagegen vorgebracht werden, haben wenig Substanz. Die Selektion ist ja nicht durch die bloße Information gegeben, sondern liegt in der Abtreibung, wenn der Test einen Hinweis auf das Downsyndrom gibt. In Deutschland ist Abtreibung bis zur 12 Schwangerschaftswoche legal.
Wenn nun mit Hilfe des Bluttests auch Paaren, die es sich sonst nicht leisten könnten, ein gefahrloser Test über mögliche Genveränderungen ihres Kindes gewährt wird, so heißt das nicht, dass die Information notwendigerweise zu einer Abtreibung führt.
Zugang zu Informationen ist ein hohes Gut mündiger Menschen in einem Rechtsstaat. Und alle sollten das haben, unabhängig von ihrem sozialen Status. Es kann nicht sein, dass Menschen mit weniger Einkommen Kinder mit Downsyndrom häufiger austragen als reichere, weil ihre Möglichkeit zur Information bewusst eingeschränkt wird. Ob eine Frau ihr Kind austrägt oder nicht, sollte einzig von ihrer Entscheidung abhängen. Und diese kann dann am besten getroffen werden, wenn alle verfügbaren Informationen vorliegen.
Carsten Petersen
Carsten Petersen geb. 1954, studierte Philosophie, Literatur und Kunstgeschichte. Er ist Lehrer, Erzieher, Vater und Imker. Lebt mit seiner Familie in Uelzen.