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Wohin steuert das Kirchenasyl?

Flüchtlinge aus Syrien, Foto: Dona_Bozzi/shutterstock.com
Flüchtlinge aus Syrien, Foto: Dona_Bozzi/shutterstock.com

Asyl-Gesetze versus christliche Nächstenliebe
Kirchen geben Flüchtlingen Asyl, um sie vor der Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Doch Innenminister de Maiziere geht die Nächstenliebe zu weit, er pocht auf Einhaltung der Gesetze. Ist das Kirchenasyl legitim?
Mustafa Abdi Ali aus Somalia kommt im Sommer nach einer langen Odyssee durch halb Afrika auf der italienischen Mittelmeer-Insel Lampedusa an und erhält einen Platz im dortigen Flüchtlingslager. Doch bald wird er auf die Straße gesetzt: „Auf meine Frage, wo ich schlafen und was ich essen soll, wurde ich ausgelacht“, so der junge Flüchtling aus Somalia.
Er wird obdachlos, schafft es im Winter aber nach Deutschland. Dort will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihn sofort zurückschicken. Anlass dafür ist die Dublin III-Verordnung. „In dieser Zeit wurde ich verrückt, weil ich so große Angst hatte zurück zu müssen.“ Doch Mustafa hat Glück, eine Gemeinde nimmt ihn vorübergehend ins Kirchenasyl. Sein Asylverfahren wird nun doch in Deutschland durchgeführt.
Dass Mustafa Abdi Ali kein Einzelfall ist, zeigen die Zahlen des letzten Jahres. 2014 gab es etwa 35.000 so genannte Übernahmeersuchen an andere europäische Ländern von Seiten des BAMF. Die aktuell gültige Dublin III-Verordnung aus dem Jahr 2013 regelt, welcher Mitgliedsstaat für ein Asylgesuch zuständig ist.
Generell gilt: Ein Flüchtling muss dort um Asyl bitten, wo er zuerst eingereist ist. Er darf von dort nicht weiterreisen. Andernfalls besteht das Recht, ihn innerhalb von sechs Monaten zurück zu schicken. Auf dieser Basis schiebt Deutschland Menschen in andere EU-Staaten ab. Oftmals geht das schnell, damit die Sechs-Monats-Frist nicht verstreicht. Es kommt immer wieder zu unwürdigen Abschiebeaktionen mitten in der Nacht durch die Polizei.
Faire Verfahren und eine menschenwürdige Behandlung sind in anderen EU-Staaten nicht immer gewährleistet, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR festgestellt hat. Die deutsche Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl kritisiert in ihrer aktuellen Aktion „Wir treten ein“: „Deutschland schiebt rigoros in EU-Staaten ab: nach Bulgarien, Ungarn, Italien oder Malta. In Staaten, in denen Flüchtlinge auf der Straße leben und für ihr bloßes Überleben betteln gehen müssen. In Länder, in denen Schutzsuchende monatelange inhaftiert werden und rassistischen Übergriffen hilflos ausgeliefert sind.“
Viele Länder an den Außengrenzen der EU sind schlicht überfordert mit der schieren Menge an Flüchtlingen und den eigenen wirtschaftlichen Problemen. Eine gerechte Verteilung der in Not geratenen Menschen innerhalb der EU ist nach Ansicht der Bundesregierung nur „auf freiwilliger Basis zeitlich befristet“ vorstellbar. Gefordert wird stattdessen, dass sich andere Länder mehr im Flüchtlingsschutz engagieren sollten. Dies zeigt, wo die EU 2015 steht – weit entfernt von sozialer Gerechtigkeit und Solidarität der Starken mit den Schwachen.

„Die Verfassung steht über den christlichen Geboten“ (de Maiziere)

Die Kirchen haben für Notlagen das sogenannte Kirchenasyl geschaffen: Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus werden von Gemeinden zeitlich befristet beherbergt – und zwar aus rein humanitären Gründen. Ziel ist es, Menschen zu schützen, denen durch Abschiebung Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht oder unzumutbare Härten entstehen. Die Kirchen vermeiden damit auch ein Abtauchen der Asylbewerber in die Illegalität und eine Verlängerung der Abschiebefrist auf 18 Monate. Den Gemeinden geht es nicht darum, Menschen zu verstecken, sondern durch die Aufnahme soll Zeit für eine erneute Prüfung des Falls durch die Behörden gewonnen werden.
„Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab.“ Derart scharf kritisierte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere am 30. Januar 2015 nach einem Treffen mit katholischen Bischöfen die christliche Tradition des Kirchenasyls. Die Verfassung stehe über den christlichen Geboten, so der Bundesinnenminister in einen Gespräch mit dem Deutschlandfunk Anfang Februar.
Den Graben zwischen Statt und christlichen Kirche in diesem Punkt zementierte er mit dieser Aussage: „Das geht eben nicht, dass eine Institution sagt: Ich entscheide jetzt mal, mich über das Recht zu setzen.“ Nach vielerlei Kritik an seiner Position spricht de Maiziere heute vom Kirchenasyl als „Ultima ratio“. Was das bedeuten soll, bleibt sein Geheimnis.
Der Leiter des BAMF Manfred Schmidt hatte im Februar sogar den Vorwurf erhoben, dass es der Kirche mit dem Kirchenasyl nicht mehr um den Einzelfall ginge, sondern um eine Systemkritik, eine generelle Infragestellung der Dublin-Verordnung.
Kirchenvertreter haben eine andere Sicht. Die christliche Pflicht zum Beistand in der Not wird hier im Einzelfall höher bewertet. Um diese Fürsorge für andere praktisch umzusetzen, müsse man sich über das Gesetz hinwegsetzen. Martin Dutzmann, der Vertreter der Evangelischen Kirche bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU hat es im EKD-Dossier (Nr.7, März 2015) so beschrieben: „Das Kirchenasyl bleibt ein Akt des zivilen Ungehorsams, um in einem Härtefall eine humane Lösung zu finden.“

Kirchenasyl nur nach eingehender Prüfung

Gisela Nuguid, Leiterin der Ökumenischen Arbeitsstelle für Migration und Asyl beim Evangelisch Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost, macht klar: „Es geht uns nicht um Systemkritik, sondern um Hilfe für den betroffenen Menschen. Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft“. Beim Großteil der Menschen, die ins Kirchenasyl aufgenommen werden, handelt es sich um so genannte Dublin-Fälle, Menschen, die von der Rückführung in andere EU-Länder bedroht sind. Von den aktuell 237 Kirchenasylen sind 205 Dublin-Fälle (Stand 8.4.2015).
Gisela NuguidIn Hamburg gibt es inzwischen mehrere Gemeinden, die Kirchenasly gewähren. Auch der Kirchenkreis Hamburg-Ost stellt mehrere sogenannte Gästewohnungen zur Verfügung, in denen Flüchtlinge “in ausländerrechtlichen Krisensituationen” für einen vorübergehenden Zeitraum aufgenommen werden können.
Die Wohnungen und die Versorgung werden durch Spenden, Kollekten und Zuschüsse des Kirchenkreises finanziert. In der Zeit des Aufenthalts wird mit Hilfe von Beratungsstellen und Rechtsanwälten die Rechtslage der Gäste geklärt, und die weiteren möglichen Schritte werden aufgezeigt und gemeinsam besprochen.
Dabei kann sich herausstellen, dass es keine Aussicht auf ein Bleiberecht in Deutschland gibt; dem Betreffenden wird dann eine freiwillige Ausreise empfohlen. Ob der Gast dem Rat folgt, bleibt ihm überlassen. Einige wollen auf keinen Fall in ihr Herkunftsland oder in den für sie zuständigen EU-Mitgliedsstaat zurück und tauchen unter.
In manchen Fällen zeigt sich nach sorgfätiger Prüfung jedoch, dass eine Abschiebung mit unzumutbaren Härten verbunden wäre. Dann versucht der Kirchenkreis durch Gewährung des Kirchenasyls die Betroffenen zu schützen.
Die Ausländerbehörde und das BAMF werden über jede Aufnahme in das Kirchenasly informiert, damit die betreffenden Flüchtlinge nicht als untergetaucht gelten. Besonders bei den sog. Dublin-Fällen ist dies wichtig, da sich sonst die Frist, nach der eine Überstellung in andere EU-Staaten nicht mehr möglich ist, von 6 auf 18 Monate verlängern würde und der Betreffende so lange warten müsste, bis er sein Asylverfahren in Deutschland betreiben könnte.

Fürsorge für andere

Es sind also nicht naive Pastoren, die sich über die das Recht hinwegsetzen und die Kirche zur Trutzburg gegen den Staat machen. Es geht um schlimme Einzelschicksale und drohende Menschenrechtsverletzungen. Das zeigt sich auch an der hohen Erfolgsquote: Wenn die Behörden auf Initiative der Kirchen die Fälle nochmals prüfen, werden 75 Prozent der Anträge positiv beschieden, d.h. die Betroffenen dürfen bleiben.
Gisela Nuguid sagt zur Perspektive des Kirchenasyls: „Das Interesse der Gemeinden, sich für Flüchtlinge zu engagieren, ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen.“ So ist es innerhalb kurzer Zeit gelungen, die Anzahl der Gästewohnungen zu erhöhen. Gleichzeitig nehmen die Anfragen zu, da es immer mehr Menschen gibt, die aus ihrer Heimat fliehen müssen.
Nuguid weiter: „Mit den Initiativen der Kirchen schaffen wir für die Flüchtlinge die Chance, in Ruhe ihre Situation zu überdenken, um dann – in voller Kenntnis ihrer Rechte und Möglichkeiten – eine Entscheidung über ihre weiteren Schritte zu treffen. Langfristig brauchen wir natürlich politische Lösungen. Kurzfristig bleibt uns nur, zur Solidarität mit diesen Menschen aufzurufen und in Einzelfällen nach humanitären Lösungen zu suchen.“

Auch in Deutschland finden die Flüchtlinge keine Sicherheit

Das BAMF hat mit den beiden großen Kirchen vorerst einen Kompromiss gefunden. Das Kirchenasyl soll damit nicht weiter in Frage gestellt werden. Bis zum Herbst läuft ein Pilotprojekt, das zur Vermeidung von Kirchenasylen beitragen soll, indem Härtefälle schon vorher von Ansprechpartnern auf beiden Seiten geklärt werden sollen.
Martin Dutzmann, der Verhandlungsführer der Evangelischen Kirche bei den Gesprächen mit dem BAMF, weist im EKD-Dossier darauf hin, dass das Pilotprojekt nicht scheitern darf: „Wir haben noch im Ohr, dass der Staat bereit wäre, die Frist von sechs auf 18 Monate zu verlängern, in der ein Flüchtling in das Ersteinreiseland zurückgeschickt werden kann. Dies wäre eine erhebliche Erschwerung für das Kirchenasyl.“
Die Zahlen von Flüchtlingen im Kirchenasyl stieg in den letzten Monaten ebenso wie die Menge an Übernahmeersuchen Deutschlands im Rahmen von Dublin III. Zu erwarten ist eine weitere politische Diskussion. Das Kirchenasyl bleibt ein wichtiges Instrument des Schutzes vor drohenden Gefahren.
Die politische Diskussion um das Kirchenasyl wird vermutlich im Herbst fortgeführt werden. Derweil fliehen Menschen weiter tagtäglich aus allen Teilen der Welt – aus Syrien, dem Irak, Iran, Somalia. Und nicht selten finden sie auch außerhalb ihrer Heimat keine Sicherheit und keinen Frieden. Wie Reza aus dem Iran, der als jugendlicher Flüchtling zunächst vier Jahre abwechselnd obdachlos oder im Abschiebegefängnis in Griechenland verbrachte.
Reza floh weiter über Mazedonien und Serbien bis nach Ungarn. In Mazedonien wird er für zwei Monate unter katastrophalen Bedingungen inhaftiert. Im Jahr 2013 schafft er es schließlich nach Ungarn. Dort kommt er in das Flüchtlingslager Bicske. „Es war sehr kalt und es gab nie warmes Wasser. Man darf nicht arbeiten, aber man bekommt auch nicht genug zu Essen. Außerdem gibt es in Ungarn viele Menschen die Ausländer hassen und sie verprügeln.“ Auch in Ungarn findet Reza keine Sicherheit und flieht schließlich weiter nach Deutschland.
16 Jahre Unsicherheit liegen hinter ihm, als er in Berlin ankommt. Dort wird er aufgenommen, findet Freunde und lernt deutsch. Seine seelischen Wunden beginnen nach jahrelanger Odyssee zu heilen. Heute lebt er in einer Wohngemeinschaft in Kreuzberg. „Ich brauche eigentlich nichts außer eine Nacht, in der ich ruhig schlafen kann. Ich habe gehofft, dass ich in Deutschland endlich wie ein normaler Mensch leben kann.“
Dann kommt die Hiobsbotschaft: Reza muss zurück nach Ungarn, denn laut Dublin-Verordnung ist das EU-Ersteinreiseland für ihn zuständig. Nun droht ihm die Abschiebung, weg von dem Ort, an dem er sich zum ersten Mal seit 16 Jahren sicher gefühlt hatte.
Stefan Ringstorff
Die Informationen zu den Einzelschicksalen sind der aktuellen Kampagne „Wir treten ein“ von Pro Asyl entnommen. Informieren Sie sich über die Kampagne

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Alle Kommentare

Hallo,
das Kirchenasyl ist, von meiner Sicht her, ein sehr erfreuliches Element innerhalb unserer Kirchen, denen ich in anderen Bereichen sehr skeptisch gegenüber stehe.
Ich freue mich, dass hier offensichtlich eine Ernst zu nehmende Diskussion zwischen christlichen Werten und Machtansprüchen unseres Staates in Gang gekommen ist, und hoffe, dass dieses altehrwürdige Kirchenrecht starker und stärker ins allgemeine Bewusstsein unserer Bevölkerung rückt und dass ihm dort der ihm gebührende Respekt entgegen gebracht wird.
Freundliche Grüße
Jutta Holme

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