Erderwärmung: Die Party ist vorbei

cornfield/ shutterstock.com
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Ein Standpunkt von Birgit Stratmann

Mit dem bahnbrechenden Urteil zum Klimagesetz hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte zukünftiger Generationen gestärkt. Die Politik kann es sich nicht bis 2030 gemütlich machen. Sie ist aufgerufen, die CO2-Emissionen bis 2050 wirksam zu verringern. Und wir als Einzelne sind es auch, so die Autorin.

Endlich: Das Betteln um wirksame Maßnahmen zum Schutz des Klimas, das Flehen der jüngeren Generation, gleiche Rechte wie die Entscheider heute zu haben, hat ein Ende: Das Bundesverfassungsgericht hat ein bahnbrechendes Urteil zur Generationengerechtigkeit gefällt:

Es gibt Verfassungsbeschwerden recht, u.a. von Fridays for Future, und verkündet am 29. April 2021, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Es muss nachgebessert werden – und zwar ordentlich.

Den jungen Menschen stünden genauso Freiheitsrechte zu wie uns heute; ihre Freiheit würde aber durch kurzsichtiges politisches Handeln über Gebühr eingeschränkt: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungsbelastungen unumkehrbar auf Zeiträume nach 2031. Die zum Teil noch jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt“, heißt es in der Begründung.

Das Interessante daran: Die Richterinnen und Richter akzeptieren ein maximales Treibhausgasbudget für alle: für die, die heute leben, und die, die auch in 30 Jahren und danach noch auf einem gesunden Planeten leben wollen.

Damit ist klar: Die Party ist vorbei! Wir können nicht sorglos Kohlendioxid-Emissionen in die Atmosphäre blasen, ohne an das Morgen zu denken. Wir können die Lasten nicht auf die nächste Generation abschieben, wie bei der Atomenergie, wo man gefährlichen, zum Teil Jahrtausende strahlenden Müll hinterlässt.

Jetzt handeln – und nicht, wenn es zu spät ist

Was bedeutet das Urteil politisch? Das Klimagesetz regelt, wie viele Emissionen in den verschiedenen Feldern eingespart werden müssen, z.B. in der Landwirtschaft, im Verkehrs- und Gebäudebereich.

Das Verfassungsgericht fordert, jetzt wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren – nicht erst nach 2030. Denn je länger man wartet, um so schwieriger wird es, das Steuer herumzureißen.

Die Erderwärmung ist voll im Gang – seit Jahrzehnten. Wir spüren es selbst jedes Jahr mehr: Extreme Wetterlagen häufen sich, in Europa waren die letzten Jahre extrem trocken und ungewöhnlich warm, Wälder ächzen unter dem Wassermangel. Auch Gletschersterben, steigende Meeresspiegel und Korallenbleiche sind Ausdruck der vom Menschen gemachten Erderwärmung.

Die Gesetzgeber werden angewiesen, bis Ende 2022 das Klimagesetz zu überarbeiten. Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben sollen differenzierter festgelegt werden. Im Kern hat das Gericht der Politik die Aufgabe gegeben, besser für die Zukunft vorzusorgen. Vorsorge ist ein Grundprinzip des Umweltschutzes und sollte eigentlich ohnehin politisches Handeln leiten.

Klimaschutz muss in tägliche Entscheidungen einfließen

Natürlich ist Klimaschutz nicht Sache von Politik und Wirtschaft allein. Und somit wird das Urteil auf unser aller Leben Einfluss haben. Unser Lebensstil ist nicht klimafreundlich. Alle Bürgerinnen und Bürger heizen die Erde auf. Es gibt kaum eine Tätigkeit, die nicht mit dem Ausstoß von CO2-Emissionen einhergeht:

Ob wir Kaffee kochen, im Licht einer Lampe in einem Buch schmökern, Musik hören – gar nicht zu reden von Auto fahren und Fliegen. Wann immer wir Energie verbrauchen, wird CO2 frei. Und übrigens auch, wenn wir im Internet unterwegs sind: surfen, Mails checken, streamen.

Wenn die Politik gefordert wird, mehr Regelungen zu treffen, um CO2 zu reduzieren, dann heißt das für uns: Wir werden aus der Komfortzone katapultiert. Der CO2-Preis wird mit Sicherheit steigen. Wer viel verbraucht und damit dem Klima schadet, kann nicht mehr mit Nachsicht rechnen. Er muss dafür bezahlen. Wie das sozial ausbalanciert und gerecht geschehen kann, das muss die Politik genau durchdenken.

Mit dem Urteil ist jetzt auch jede Einzelne, jeder Einzelne gefordert, den Schutz des Klimas in tägliche Entscheidungen einfließen zu lassen: Was esse ich, welche Verkehrsmittel nutze ich, was schaffe ich an bzw. was brauche ich nicht, wie gestalte ich meine Freizeit, was mache ich im Urlaub? Jede private Entscheidung ist ein Puzzleteilchen im großen Ganzen.

„Die Würde des Lebens ist unantastbar“

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein für den Klimaschutz, weil sie die Verantwortung der Politik für zukünfige Generationen hervorhebt. Das ist ein Novum, denn im politischen Alltag wird eher auf Sicht gefahren. Langfristige Auswirkungen des Handelns, zum Beispiel des forcierten Wirtschaftswachstums, werden selten in den Blick genommen. Zu stark ist der Druck von vielen Seiten der Gesellschaft, kurzfristigen Interessen nachzugeben.

Die Tiefenökologin Joanna Macy beklagte einmal, dass wir die Ersten in der Geschichte seien, die das Leben nach uns nicht ins Kalkül ziehen. In vielen alten Kulturen sei die Sorge um die Erde und ihre Lebewesen Leitlinie des Handelns gewesen. Diese sei uns abhanden gekommen.

Man könnte sogar noch weiter gehen und fragen, ob allein der Mensch im Mittelpunkt politischen Handelns stehen sollte. Wie Claus Eurich auf Ethik heute schrieb, kreisten unsere Debatten zu sehr um uns selbst. Was aber ist mit den Rechten der Natur, den Rechten von Tieren und Pflanzen? Eurich schlägt vor, Artikel 1 des Grundgesetzes vom Menschen auf das Leben insgesamt ausdehnen: „Die Würde des Lebens ist unantastbar“.

Das Land Ecuador hat es vorgemacht: Hier ist die Natur als Rechtssubjekt anerkannt. Das bedeutet zum Beispiel, dass man das Recht hat, Klage zu erheben, wenn ein Industriebetrieb einen Fluss verschmutzt.

Dahinter steht der Gedanke, die künstliche Trennung von Natur und Mensch aufzuheben. Und zu sehen, dass alles, was der Natur dient, dem großen Ganzen dient und damit auch uns selbst. Das in politisches Handeln umzusetzen ist die große Aufgabe in den nächsten Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den Weg dorthin geebnet und fordert uns auf, keine Zeit mehr zu verlieren.

Birgit Stratmann

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